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Verkehrsrecht

Jeden von uns betrifft das Verkehrsrecht, egal ob beruflich oder privat, als Kraftfahrer, Fußgänger oder Radfahrer, Autokäufer oder zum Beispiel auch als Versicherungsnehmer.

Es handelt sich beim Verkehrsrecht um ein sehr umfangreiches Rechtsgebiet. Eine sachlich fundierte Beratung und kompetente Vertretung setzen gleichermaßen Kenntnisse in den Rechtsgebieten Strafrecht bzw. Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verwaltungsrecht voraus.

In strafrechtlichen Verfahren hilft Ihnen ein versierter Jurist dabei, einen Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens zu erwirken, ein Fahrverbot beziehungsweise den Verlust des Führerscheins abzuwenden, sowie drohende Freiheits- oder Geldstrafen so gering wie möglich zu halten oder zu sogar zu vermeiden.

Kein Beschuldigter sollte sich ohne Rechtsanwalt äußern, wenn es z.B. um eine Trunkenheitsfahrt geht.

Heutzutage kann der Verlust der Fahrerlaubnis bzw. des Führerscheins mitunter existenzgefährdend sein.

Achtung: Bitte sprechen Sie wenn möglich, mit Ihrem Rechtsanwalt immer, bevor (!) Sie sich gegenüber der Bußgeldbehörde oder der Polizei zur Sache äußern. Ihnen steht als Beschuldigter immer ein Aussageverweigerungsrecht zu. Während des Verfahrens haben Sie noch immer jederzeit die Möglichkeit, gegenüber dem Gericht oder den Verfolgungsbehörden Stellung zu nehmen.


Fordern Sie Ihr gutes Recht ein

Immer öfter versuchen Haftpflichtversicherer im Rahmen des sogenannten Schadensmanagements, dem Geschädigten schnell und unproblematisch Hilfe anzubieten. Dies wirkt im ersten Augenblick wie ein persönlicher Service. Der einzige Vorteil liegt jedoch meist darin, den Schaden im eigenen Interesse so klein wie möglich zu halten. Die Versicherungen beauftragen dann oft eigene und nicht unabhängige Gutachter – dies hat entsprechende Auswirkungen auf die festgestellte Schadenshöhe, die sich entsprechend verringert.

Auch ist der Geschädigte häufig nicht darüber informiert, dass die Haftpflichtversicherung des Gegners die Kosten für den Rechtsanwalt des Geschädigten zu tragen hat und dieser selbst einen unabhängigen Gutachter beauftragen kann. Dieser Rechtsanwalt setzt Ihre Interessen wie z.B. Schadensersatz oder Schmerzensgeld in entsprechender Höhe gegenüber der gegnerischen Versicherung durch.

Deshalb:

Im Regelfall beauftragt Ihr Rechtsanwalt einen unabhängigen Gutachter, der in Ihrem Interesse handelt, und Sie vermeiden so gegebenenfalls erhebliche finanzielle Einbußen.
Sie sollten es daher unbedingt vermeiden, Verkehrsunfälle selbst zu regulieren.
Wir beraten und vertreten Sie zuverlässig in allen verkehrsrechtlichen sowie schadensersatzrechtlichen Angelegenheiten und setzen uns für Sie ein.
 
Hier sind einige Beispiele, bei denen wir für Sie tätig werden können:


Bußgeld / Fahrverbot

  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Abstandsverstöße
  • Lenkzeitüberschreitung
  • Überladung


Verkehrsstrafrecht

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Fahrlässige Tötung
  • Nötigung / Beleidigung
  • Verkehrsunfallflucht 
  • Drogenmissbrauch
  • Alkohol am Steuer/MPU


Kfz- Haftpflichtschäden / Kaskoschäden


Schadensmanagement (Verkehrsunfall)

  • Kfz-Reparatur / Nutzungsausfallpauschale
  • Unfallersatzfahrzeug
  • Gutachten


Sie haben Fragen zum Verkehrsrecht? Rufen Sie uns unter 0511-64665940 an und vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei.

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