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Rechtsschutzversicherung

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, wird von unserer Kanzlei einmalig eine Deckungszusage bei Ihrer jeweiligen Versicherung eingeholt. Nach Erteilung dieser Deckungszusage erfolgt eine Abrechnung der Kosten direkt gegenüber der Rechtsschutzversicherung. Von Ihnen ist dann nur noch eine eventuelle Eigenbeteiligung zu leisten.

Prüfen Sie vorher die Vertragsbedingungen Ihrer Rechtsschutzversicherung. Häufig werden hier diverse Rechtsgebiete angegeben, bei denen die Übernahme bestimmter Kosten oder auch die Erstberatung ausgeschlossen sind!

Viele Rechtsschutzversicherte erleben häufig eine böse Überraschung, da sie eventuell beim Abschluss der Versicherung nicht auf diese Ausschlussklauseln aufmerksam gemacht wurden.

Die Korrespondenz mit der Rechtschutzversicherung nach Einholung einer Deckungszusage ist in der Regel die Angelegenheit des Mandanten. Sollten Sie jedoch Ihren Rechtsanwalt damit beauftragen, dann bedenken Sie bitte, dass auch hier gesetzliche Gebühren in einer bestimmten Höhe anfallen. Auch diese richtet sich nach dem Gegenstandswert.

Diese Gebühren werden von Ihrer Rechtschutzversicherung nicht erstattet!

Hierzu bietet Ihnen die Homepage der Bundesrechtanwaltskammer weitere Informationen:

https://brak.de/

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