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Strafrecht

Strafrechtliche Ermittlungen können jeden treffen, gegen den ein gewisser Anfangsverdacht besteht. Bei einem angekündigten oder bereits laufenden Strafverfahren ist die Situation sowohl für den Beschuldigten als auch die Angehörigen sehr belastend und kann existenzbedrohend sein, wenn es z.B. zur Anordnung von Untersuchungshaft kommt. Häufig wissen Sie nicht, wie sie sich im Fall einer Vorladung, Hausdurchsuchung oder Festnahme verhalten sollen.

Grundsätzlich sollten Sie bei jedem drohenden Strafverfahren berücksichtigen:

Kontaktieren Sie Ihren Strafverteidiger so früh wie möglich und machen Sie ohne Rücksprache keine Angaben zur Sache.

Im Strafverfahren machen Beschuldigte durch die Ausnahmesituation und mangels besseren Wissens oft Fehler, die sich im späteren Verlauf nur schwer korrigieren lassen. Da viele entscheidende Maßnahmen bereits im Ermittlungsverfahren erfolgen, berücksichtigen Sie bitte nochmals Folgendes:

Lassen Sie sich als Beschuldigter, möglichst schon in der ersten Vernehmung durch die entsprechenden Organe wie Polizei, Staatsanwaltschaft oder Ordnungsbehörde in jedem Fall von einem Anwalt vertreten!

Werden Sie rechtzeitig durch einen kompetenten Strafverteidiger vertreten, kann dieser oft verhindern, dass ein entsprechendes Bußgeld, eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe verhängt werden oder für Sie eine geringere Sanktion erreichen. Darüber hinaus ist statistisch belegt, dass die frühzeitige Einschaltung eines Strafverteidigers die Dauer von Zwangsmaßnahmen, wie z.B. bei Untersuchungshaft verkürzen, und sich im Falle einer Verurteilung positiv auf das Strafmaß auswirken kann.
 

Hier sind einige Beispiele, bei denen wir für Sie tätig werden:

  • Verkehrsstrafrecht
  • Betäubungsmittelstrafsachen 
  • Brandstiftung 
  • Berufungsverfahren 
  • Vermögensstrafrecht 
  • Gewaltdelikte 
  • Insolvenzstrafrecht 
  • Jugendstrafrecht 
  • Kapitalverbrechen 
 
Sollten Sie Fragen zum Strafrecht im Allgemeinen und der aktuellen Rechtsprechung, zum Ablauf eines Strafverfahrens oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens, zu den Rechtsfolgen einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat oder auch zu einem erlassenen Strafbefehl haben, erreichen Sie mich und mein Kanzleiteam unter 0511-64665940.
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