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Arbeitsrecht

Kaum ein anderes Rechtsgebiet unterliegt einer derart schnellen Änderung durch den
Gesetzgeber wie das Arbeitsrecht und wird ständig von der aktuellen Rechtsprechung beeinflusst.


Vor der Führung von arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine anwaltliche Beratung dringend empfohlen, um wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden oder Sie vor Fehlern aus Unwissenheit zu schützen.

Rechtsanwalt Dunker beantwortet Ihre Fragen, wenn es darum geht, Arbeitsverträge zu gestalten, einer Kündigung effektiv entgegenzutreten, oder Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern vor Gericht durchzusetzen.

Hier sind einige Beispiele, bei denen wir für Sie tätig werden können:


Kündigung

Eine Kündigung zu erhalten ist kein Grund vorschnell aufzugeben, denn Kündigungen – insbesondere fristlose – sind häufig unwirksam. Der Arbeitgeber benötigt In den meisten Fällen einen entsprechenden Kündigungsgrund, der häufig nicht vorliegt. Schon das Fehlen einer Abmahnung kann gegebenenfalls Ihre Aussichten auf eine Abfindung erhöhen.

Für Arbeitgeber gibt es allerdings verschiedene Gründe, die eine Kündigung, auch eine fristlose Kündigung, durchaus rechtfertigen können.

Wichtig ist für beide Seiten: Für eine Kündigung bedarf es immer der Schriftform!

Für den Arbeitnehmer gilt: Wann ist Ihnen das Kündigungsschreiben schriftlich zugegangen? Ab diesem Datum beginnt die sogenannte „Drei-Wochen-Frist“.


Arbeitszeitregelung/Urlaubsansprüche

Viele Rechtsstreitigkeiten resultieren häufig daraus, dass der Arbeitgeber von seinen Mitarbeitern z. B. verlangt, viele Überstunden zu leisten. Der Arbeitnehmer weiß in der Regel nicht, ob er überhaupt verpflichtet ist, entsprechende Leistungen zu erbringen und wie er auf solche Anforderungen durch den Arbeitgeber reagieren soll. In einem solchen Falle besteht Beratungsbedarf durch einen Rechtsanwalt.


Aufhebungsverträge

Statt einer Kündigung bieten Arbeitgeber häufig dem Arbeitnehmer den Abschluss eines Aufhebungsvertrages an. Allein um durch Unwissenheit Einbußen beim Bezug von Arbeitslosengeld vorzubeugen und um weitere finanzielle Nachteile zu vermeiden, sollten Sie sich rechtzeitig vor dem Abschluss eines solchen Aufhebungsvertrages mit einem Anwalt für Arbeitsrecht in Verbindung setzen.

Da Arbeitgeber in diesem Zusammenhang analoge Interessen verfolgen, hilft Ihnen Rechtsanwalt Dunker dabei, einen Aufhebungsvertrag vorzubereiten, der bestmöglich Ihre Interessen gegenüber dem Arbeitnehmer vertritt.

Kündigungsschutz bei Arbeitsverhältnissen

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag läuft nicht ewig. Beide Vertragspartner – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – haben das Recht, sich vom Vertrag durch eine Kündigung vom Vertrag wieder zu lösen.

Da der Arbeitsplatz in der Regel eine große soziale Bedeutung hat und für ein geregeltes Einkommen sorgt, sieht das Gesetz vor, dass Arbeitsverhältnisse nur dann nur dann gekündigt werden dürfen, wenn es zwingende Gründe dafür gibt: Ein Arbeitnehmer sollte nicht überraschend seine Existenzgrundlage verlieren.

Bitte beachten Sie auch, dass im Arbeitsrecht wichtige Fristen gelten, die Sie nicht versäumen dürfen! Haben Sie z. B. von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten, muss innerhalb von drei Wochen die Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingehen!

Nach dem Ablauf der 3-Wochen-Frist gilt die Kündigung im Regelfall als rechtswirksam und das Arbeitsverhältnis endet unwiderruflich, auch wenn diese eigentlich unwirksam wäre!

Um hier in keine juristischen Fallen zu tappen, ist es sinnvoll, so früh wie möglich mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Kontakt aufzunehmen!

Außerdem gilt:
Das Einreichen der Klage beim Arbeitsgericht bedeutet nicht, dass Sie sich nicht gütlich mit Ihrem Arbeitgeber einigen können. Zwingend ist nur die Wahrung der 3-Wochen-Frist!

Auch für alle weiteren Fragen zum Thema Arbeitsrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Dunker zur Verfügung, z. B.:

  • Abmahnung von Arbeitnehmern
  • Arbeitsgerichtsprozesse
  • Arbeitszeugnisse
  • Insolvenzausfallgeld


Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeitrecht haben, wenn Ihnen gekündigt wurde oder eine Kündigung bevorsteht, beraten oder vertreten wir Sie zuverlässig. Bitte bedenken Sie, dass im Arbeitsrecht jeder Tag zählt. Wir beraten Sie bei Bedarf auch kurzfristig! Rufen Sie uns an unter 0511-64665940.

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