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Familienrecht

Laut Statischem Bundesamt wurden im Jahr 2021 in Deutschland rund 40% aller Ehen geschieden. Ist die emotionale Belastung einer Trennung oder Scheidung nicht schon hoch genug, kommen nun Fragen zu Vermögen, Unterhalt und neuen Umgangsregelungen hinzu. Klärt man diese Fragen nicht, oder sogar ohne anwaltliche Beratung, kann dies entscheidende Folgen für das weitere Leben haben, die ein juristischer Laie nicht einschätzen kann. Daher ist es in der Regel unvermeidbar, sich anwaltlich beraten zu lassen. Auch ist in Deutschland eine Scheidung ohne Anwalt nicht möglich, da ein Scheidungsantrag nur von einem Rechtsanwalt beim Familiengericht gestellt werden darf.

Eine Scheidung auf sachlicher Basis würde für alle Beteiligten die besten Lösungen bringen und für klare Verhältnisse sorgen. Da dies in der Praxis oft unmöglich ist, helfen dann nur verlässliche juristische Kompetenz und Durchsetzungsvermögen.

Ihnen als Mandanten entstehen durch die Beauftragung eines Fachanwalts für Familienrecht keinerlei Mehrkosten. Sie profitieren jedoch maßgeblich von regelmäßigen Fortbildungen und der hohen Zahl an gerichtlichen und außergerichtlichen Fällen, die ein Fachanwalt für Familienrecht nachweisen muss.

Da es sich beim Familienrecht um einen der Schwerpunkte der Kanzlei Dunker handelt, werden alle Tätigkeitsbereiche des Familienrechts abgedeckt, z. B.:

Ehevertrag
Niemand denkt vor der Hochzeit gern an das Risiko „Scheidung“. Sollten Sie jedoch Eigentümer von einem Unternehmen, Aktien oder Immobilien sein, sollten Sie Ihre Entscheidung überdenken. Rechtsanwalt Dunker berät Sie, wie Sie mit einem Ehevertrag vor der Hochzeit vermeiden, dass im Scheidungsfalle bestimmte Vermögenswerte mitgerechnet werden. Es ist auch möglich, bereits im Ehevertrag den Versorgungsausgleich und die Unterhaltsansprüche zu regeln.

Trennungsberatung

Der Trennung vom Ehepartner geht meist eine persönliche Krise voraus. Da aufgrund dieser emotionalen Anspannung oft die fatalsten Fehler zu Beginn der Trennung passieren, ist es für Sie von entscheidender Bedeutung, spontane Entscheidungen zu vermeiden. Machen Sie keine Zugeständnisse und vermeiden Sie unüberlegte Handlungen. In dieser Situation benötigen Sie einen kompetenten und vertrauensvollen Ansprechpartner für Familienrecht. Auf Wunsch steht Ihnen Rechtsanwalt Dunker von der Trennung bis zur eventuellen Scheidung zur Seite.

Trennungsunterhalt vor der Scheidung

Im Familienrecht wird zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt unterschieden. Ein Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht ab dem Zeitpunkt der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung. Ein Verzicht auf Trennungsunterhalt ist nicht wirksam. Doch der Ehepartner muss nicht zahlen, bevor er nicht vom unterhaltsberechtigten Ehepartner zur Zahlung aufgefordert wird. Rechtsanwalt Dunker erklärt Ihnen, worauf Sie beim Unterhalt achten müssen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen oder auch unberechtigte Forderungen abwehren. Er berät Sie in allen Fragen zum Unterhalt und vertritt Ihre Rechte in häufig sehr persönlichen Konflikten.

Scheidung
Der Gesetzgeber betrachtet eine Ehe dann als gescheitert, wenn einer der Ehepartner die Scheidung beantragt und mindestens ein Jahr vom Ehepartner getrennt lebt. Dieses Jahr wird als sogenanntes „Trennungsjahr“ bezeichnet. Im optimalen Fall sollten die Ehepartner dieses Trennungsjahr in getrennten Wohnungen verbringen. Stimmt dann der Ehepartner der Scheidung zu, ist eine Scheidung nach einem Jahr möglich.

Für alle Rückfragen zum Thema Scheidung steht Ihnen Rechtsanwalt Dunker als kompetenter Ansprechpartner zur Seite.

Nachehelicher Unterhalt nach der Scheidung

Der Gesetzgeber hat die Möglichkeiten einer zeitlichen Begrenzung oder Herabsetzung von nachehelichem Unterhalt erweitert. Entsprechend erkunden die Familiengerichte ihre Handlungsspielräume. Einer der häufigsten Streitpunkte der Parteien beim Unterhalt ist die ordnungsgemäße Angabe über das Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Als Fachanwalt für Familienrecht erklärt Ihnen Rechtsanwalt Dunker genau, worauf Sie beim nachehelichen Unterhalt achten müssen, da er die aktuelle Rechtsprechung genau kennt und Ihnen alle Fragen beantworten kann.

Wohnung/Eigenheim nach der Scheidung
Ist nach einer Trennung oder Scheidung nicht an eine einvernehmliche Lösung zu denken, wer in der gemeinsamen Wohnung verbleiben soll, klärt Rechtsanwalt Dunker dies in Ihrem Interesse vor Gericht.

Hat man sich während der Ehe ein gemeinsames Haus oder eine Eigentumswohnung angeschafft, werden in der Praxis meist folgende Lösungen praktiziert: Die Immobilie wird von einem der beiden Ehepartner übernommen, der andere Ehepartner wird ausgezahlt oder aber die Immobilie wird verkauft und der Erlös wird geteilt. Wichtig ist hierbei, darauf zu achten, dass die Immobilie im Falle des Verkaufs sachgerecht bewertet wird, damit Ihnen durch den Verkauf keine Nachteile entstehen!

Sorgerecht

Nach einer Ehescheidung verbleibt das Sorgerecht grundsätzlich bei beiden Elternteilen. In Ausnahmefällen kann jedoch das alleinige Sorgerecht auf einen Elternteil übertragen werden. Hierbei ist aber immer das Kindeswohl entscheidend. Rechtsanwalt Dunker hilft Ihnen, gerichtlich oder außergerichtlich Ihre Rechte gegenüber dem Kindesvater oder dem Jugendamt zu vertreten.

Kindesunterhalt
Bei einer Scheidung mit Kindern stellt sich auch die Frage nach dem Kindesunterhalt. Häufig lebt das Kind bei der Mutter, so dass der Vater vorerst bis zur Volljährigkeit des Kindes Unterhalt zahlen muss. Hier richtet sich die Höhe nach den Einkünften des Vaters. Gleiches gilt auch im umgekehrten Fall. Als Grundlage zur Berechnung des Unterhalts nutzt man die sogenannte Düsseldorfer Tabelle. Eine Zahlungspflicht zum Kindesunterhalt besteht allerdings erst nach Aufforderung. Mit der Volljährigkeit des Kindes werden dann beide Elternteile unterhaltspflichtig und schulden dem Kind Unterhalt im Verhältnis ihrer Einkünfte.

Allein das Thema Unterhalt ist sehr komplex. Es stellen sich Fragen nach der Anzahl der Unterhaltsberechtigten, nach einer Mangelfallberechnung, nach der Höhe des Einkommens, Selbstbehalt und vielem mehr.

Umgangsrecht

Bedenken Sie: Hier geht es um das Wohl Ihres Kindes, denn Kinder haben den Anspruch auf den Umgang mit beiden Elternteilen. Die Eltern sollten daher einvernehmlich regeln, wie das Umgangsrecht im Alltag umgesetzt werden soll. Das Umgangsrecht sollte nicht als Waffe dienen, um sich am Ex-Partner zu rächen. Dies schadet nur dem Kind. Da das Kindeswohl auch hier im Mittelpunkt steht, kann das Familiengericht sogar den Umgang mit dem Kind untersagen.

Sollte es jedoch zu Konflikten im Sorgerecht oder Umgangsrecht kommen, sollten Sie einen erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht an Ihrer Seite haben, der Ihre Interessen konsequent durchsetzt!

Versorgungsausgleich

Bei einer Scheidung werden durch den Versorgungsausgleich die in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften hälftig auf beide geschiedenen Ehepartner übertragen. Diese sind im Regelfall bei Frauen insbesondere aufgrund der Kindererziehung und Haushaltsführung geringer. Auch lange Arbeitslosigkeit oder die Tätigkeit im Öffentlichen Dienst können ein Grund für unterschiedlich hohe Versorgungsanwartschaften sein.

Trennungvereinbarung und Scheidungsfolgenvereinbarung

Bei der Scheidung kurzen Prozess machen: Wenn sich beide Ehepartner darüber einig sind, dass sie mit einer Vereinbarung alle Scheidungsfolgen einvernehmlich regeln, vermeiden sie ein aufwendiges bzw. teures Scheidungsverfahren. Aber Vorsicht: Man sollte seine Interessen vorher für sich klären und diese gemeinsam mit seinem Anwalt in den Verhandlungen sehr konsequent, aber kompromissbereit verfolgen. Diese außergerichtliche Lösung spart in der Regel Zeit, Geld und Nerven!

Vermögensauseinandersetzung und Scheidung

Im Zusammenhang mit einer Scheidung stellen sich auch sehr viele Fragen nach dem in einer Zugewinngemeinschaft entstandenen Vermögen, nach gemeinsam aufgenommenen Schulden oder Schenkungen, die die Ehepartner im Laufe der Ehe gemacht oder von Dritten, z. B. den Eltern bzw. Schwiegereltern, erhalten haben. Auch treten nicht selten Fragen des Steuerrechts auf. Häufig wird durch den Verzicht auf einen erfahrenen Rechtsanwalt hier Geld verschenkt. Rechtsanwalt Dunker erklärt Ihnen, welche vermögensrechtlichen Ansprüche wechselseitig bestehen!

Zugewinnausgleich und Scheidung

Wenn vor der Heirat nichts anderes vereinbart wurde (Ehevertrag), befindet man sich automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Tritt dann der Scheidungsfall ein, wird das Anfangsvermögen der Eheleute am Tag der Eheschließung und das Endvermögen am Tag der Trennung sowie am Tag der Zustellung des Scheidungsantrages ermittelt. Liegt dieses über dem Anfangsvermögen, handelt es sich um einen Zugewinn. Zugewinnausgleich deshalb, da der Ehepartner mit dem höheren Zugewinn in der Ehe die Hälfte dieser Differenz, den sogenannten Zugewinnüberschuss, an den anderen auszahlen muss. Sollte ein Ehepaar jedoch gemeinsame Schulden haben, kann dieser auch negativ ausfallen. In diesem Fall werden auch die gemeinsamen Schulden aufgeteilt.

Scheidung mit Immobilien, Unternehmern, Freiberuflern
Wer sich nicht vor der Heirat mit einem Ehevertrag abgesichert hat, dem kann eine Scheidung bei geringer Liquidität durchaus die Existenzgrundlage gefährden. Dies gilt insbesondere dann, wenn der geschiedene Ehepartner einen hohen Zugewinnausgleich verlangt. Es droht ggf. der Zwangsverkauf. Daher sollte man immer zuerst nach einer Lösung am Verhandlungstisch suchen!

Selbstverständlich stehen wir Ihnen z.B. auch für Fragen zu den Themen wie  

  • Hausratsteilung 
  • Internationales Familienrecht (z.B. Scheidungen bei unterschiedlicher Staatsangehörigkeit der Ehepartner, Scheidungen nach ausländischem Recht  
  • Vaterschaftsanfechtung / Vaterschaftsfeststellung 
  • Vollstreckung des Unterhalts

als Ansprechpartner zur Verfügung.

Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit dem Familienrecht haben, beraten wir Sie diskret und zuverlässig. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin unter 0511-64665940.

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