Jede Person, die sich an einen Rechtsanwalt wendet, muss selbstverständlich damit rechnen, dass dabei Kosten entstehen. Hierbei ist klar zwischen Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten zu trennen. Die Höhe der Gerichtskosten richtet sich nach dem sogenannten Streitwert und wird im Gerichtskostengesetz (GKG) gesetzlich geregelt.
Welche Summe ein Rechtsanwalt für welche Leistung in Rechnung stellen darf, ist in den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) geregelt. Hier richtet sich die Höhe nach dem jeweiligen Gegenstandswert. Von Ausnahmen abgesehen, entstehen Rechtsanwaltsgebühren durch eine Vereinbarung mit dem Mandanten. Rechtsanwaltsanwaltsgebühren entstehen insbesondere für Rechtsberatungen, Vertretungen außerhalb gerichtlicher Verfahren oder für die Prozessführung.
Die entstehenden Gebühren einer anwaltlichen Tätigkeit hängen von verschiedenen Kriterien ab, u.a. von der Schwierigkeit und dem Umfang des Mandats. Bei einem Erstgespräch, das für beide Seiten unverbindlich ist, verschafft sich Rechtsanwalt Ulrich Dunker einen ersten Überblick über Ihre rechtliche Situation, Ihre rechtlichen Möglichkeiten und Ihre jeweiligen Erfolgsaussichten.
Gern erläutert Ihnen Rechtsanwalt Ulrich Dunker bei diesem ersten Gespräch, d.h. vor einer Mandatsannahme, die Höhe der zu erwartenden Gebühren oder bespricht mit Ihnen die Möglichkeit und die Modalitäten einer individuellen Vergütungsvereinbarung.
Für Rückfragen sind wir unter 0511-64665940 für Sie erreichbar!