Strafrechtliche Ermittlungen können jeden treffen, gegen den ein gewisser Anfangsverdacht besteht. Bei einem angekündigten oder bereits laufenden Strafverfahren ist die Situation sowohl für den Beschuldigten als auch die Angehörigen sehr belastend und kann existenzbedrohend sein, wenn es z.B. zur Anordnung von Untersuchungshaft kommt. Häufig wissen Sie nicht, wie sie sich im Fall einer Vorladung, Hausdurchsuchung oder Festnahme verhalten sollen.
Grundsätzlich sollten Sie bei jedem drohenden Strafverfahren berücksichtigen:
Kontaktieren Sie Ihren Strafverteidiger so früh wie möglich und machen Sie ohne Rücksprache keine Angaben zur Sache.
Im Strafverfahren machen Beschuldigte durch die Ausnahmesituation und mangels besseren Wissens oft Fehler, die sich im späteren Verlauf nur schwer korrigieren lassen. Da viele entscheidende Maßnahmen bereits im Ermittlungsverfahren erfolgen, berücksichtigen Sie bitte nochmals Folgendes:
Lassen Sie sich als Beschuldigter, möglichst schon in der ersten Vernehmung durch die entsprechenden Organe wie Polizei, Staatsanwaltschaft oder Ordnungsbehörde in jedem Fall von einem Anwalt vertreten!
Hier sind einige Beispiele, bei denen wir für Sie tätig werden:
- Verkehrsstrafrecht
- Betäubungsmittelstrafsachen
- Brandstiftung
- Berufungsverfahren
- Vermögensstrafrecht
- Gewaltdelikte
- Insolvenzstrafrecht
- Jugendstrafrecht
- Kapitalverbrechen