Findet man sich zu einem ersten Gespräch zusammen und der Rechtsanwalt gibt konkrete Auskünfte, wird eine Erstberatungsgebühr fällig. Dabei ist es unerheblich, ob das Gespräch zum Beispiel am Telefon oder in den Kanzleiräumen stattfindet. Entscheidend ist dabei die mündliche Beratung.
Bei einer Erstberatung richtet sich die Höhe der Gebühr nach Umfang, Schwierigkeit der jeweiligen Sach- und Rechtslage sowie dem Streitwert. Die Höhe der Gebühren einer Erstberatung liegen bei maximal 190,00 € zzgl. Umsatzsteuer für Privatpersonen (§ 34 Abs. 1, S. 3, 2. Halbsatz RVG).
Bei einer Beratung von juristischen Personen existiert diese Begrenzung der Beratungsgebühr nicht und es ist gegebenenfalls mit einer höheren Gebühr zu rechnen.
Die Erstgebühr in Höhe von 190,00 € findet bei Privatpersonen vollständig Anrechnung auf die folgenden Mandatsgebühren.